Ingenieurbüro

Jens Taubmann

Ihr Partner im Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz

Mitgliedschaften:

Herzlich Willkommen beim Ingenieurbüro Jens Taubmann

Wir stehen für eine ganzheitliche Beratung und umfassende Dienstleistungen im Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz.

Effizienz, Flexibilität und Innovation eines Unternehmens sind eng verbunden mit gesunden und motivierten Beschäftigten und stehen damit im direkten Zusammenhang zum ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. 

Hierbei unterstützen und beraten wir Sie bei der Erfüllung Ihrer unternehmerischen Aufgaben/Pflichten und helfen Ihnen die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu stärken und Potenziale auszuschöpfen.

Gern übernehmen wir als externer Dienstleister die Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2. Hier erfahren Sie näheres zu unseren Dienstleistungen. Für ein Angebot setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Sind Sie sich nicht sicher, wie der aktuelle Stand Ihres Arbeitsschutzes oder Brandschutzes zur aktuellen rechtlichen Situation ist? Dann führen wir gern eine Ist-Soll-Analyse für Sie durch.

Zusätzlich zu den sicherheitstechnischen Leistungen nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 beraten wir Architekten, Projektentwickler, Bauherren bzw. Bauträger bei Ihren Bauvorhaben zum Arbeitsstättenrecht. 

Ingenieurbüro
Jens Taubmann

Dipl. Ing. Jens Taubmann M. Sc.
Gletschersteinstr. 42
04299 Leipzig

Mobil: 0176 62376299

Mail: info@jenstaubmann.de

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Gern übernehmen wir als externer Dienstleister die Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2. Hier erfahren Sie näheres zu unseren Dienstleistungen. Für ein Angebot setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Sind Sie sich nicht sicher, wie der aktuelle Stand Ihres Arbeitsschutzes oder Brandschutzes zur aktuellen rechtlichen Situation ist? Dann führen wir gern eine Ist-Soll-Analyse für Sie durch.

Zusätzlich zu den sicherheitstechnischen Leistungen nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 beraten wir Architekten, Projektentwickler, Bauherren bzw. Bauträger bei Ihren Bauvorhaben zum Arbeitsstättenrecht. 

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