Ingenieurbüro

Jens Taubmann

Ihr Partner im Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz

Mitgliedschaften:

Bauvorhaben

Bewertung Ihres Bauvorhabens nach Arbeitsstättenrecht

Gem. der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitsstätten, Arbeitsräume, Räume in Gebäuden oder Orte im Freien auf dem Betriebsgelände und Orte auf Baustellen, die als Arbeitsplätze durch Beschäftigte genutzt werden. Dies bedeutet, dass bei jedem Umbau, Sanierung und Neubau von Arbeitstätten neben den Anforderungen der jeweiligen Bauordnungen auch die Arbeitsstättenverordnung und ihre mitgeltenden Technischen Regeln zu beachten sind. Vor allem Belange des Brandschutzes werden in der Verordnung und den Technischen Regeln genauer spezifiziert. In einigen Bundesländern ist das Arbeitsstättenrecht nicht Bestandteil der Prüfung im Baugenehmigungsverfahren oder wird nur auf Antrag des Bauherren mit in die Prüfung eingezogen. Trotzdem besteht für den Arbeitgeber die Pflicht seine Arbeitsstätten nach den Grundlagen der Arbeitsstättenverordnung zu planen und zu gestalten.

Um aufwendige Folgekosten zu vermeiden und bereits im Vorhinein evtl. Abweichungen vom Arbeitsstättenrecht zu ermitteln, sollte die Bewertung bereits im Prozess der Baugenehmigung erfolgen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob bei Ihrem Projekt die Regelungen des Arbeitsstättenrechts berücksichtigt wurden, kann eine Bewertung auch im laufenden Betrieb erfolgen. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit mögliche Abweichungen zu erkennen und ggf. Ausgleichsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, bevor diese Ihnen als behördliche Auflagen zum Problem werden.

Ingenieurbüro
Jens Taubmann

Dipl. Ing. Jens Taubmann M. Sc.
Gletschersteinstr. 42
04299 Leipzig

Mobil: 0176 62376299

Mail: info@jenstaubmann.de

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Gem. der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitsstätten, Arbeitsräume, Räume in Gebäuden oder Orte im Freien auf dem Betriebsgelände und Orte auf Baustellen, die als Arbeitsplätze durch Beschäftigte genutzt werden. Dies bedeutet, dass bei jedem Umbau, Sanierung und Neubau von Arbeitstätten neben den Anforderungen der jeweiligen Bauordnungen auch die Arbeitsstättenverordnung und ihre mitgeltenden Technischen Regeln zu beachten sind. Vor allem Belange des Brandschutzes werden in der Verordnung und den Technischen Regeln genauer spezifiziert. In einigen Bundesländern ist das Arbeitsstättenrecht nicht Bestandteil der Prüfung im Baugenehmigungsverfahren oder wird nur auf Antrag des Bauherren mit in die Prüfung eingezogen. Trotzdem besteht für den Arbeitgeber die Pflicht seine Arbeitsstätten nach den Grundlagen der Arbeitsstättenverordnung zu planen und zu gestalten.

Um aufwendige Folgekosten zu vermeiden und bereits im Vorhinein evtl. Abweichungen vom Arbeitsstättenrecht zu ermitteln, sollte die Bewertung bereits im Prozess der Baugenehmigung erfolgen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob bei Ihrem Projekt die Regelungen des Arbeitsstättenrechts berücksichtigt wurden, kann eine Bewertung auch im laufenden Betrieb erfolgen. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit mögliche Abweichungen zu erkennen und ggf. Ausgleichsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, bevor diese Ihnen als behördliche Auflagen zum Problem werden.

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